Artikel: Antragsservice
Antragsservice
Gemäß Sozialgesetzbuch §40 SGB XI haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die zur Erleichterung der Pflege, Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen. Die Aufwendungen dafür werden von den Pflegekassen übernommen und liegen bei aktuell 40€ pro Monat.
Um Ihren Anspruch auf monatliche Pflegehilfsmittel geltend zu machen, benötigen Sie kein Rezept, denn pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wenn diese das alltägliche Leben der betroffenen Personen erleichtern.
Mit der Carebox erhalten Sie unkompliziert jeden Monat ein von Ihnen zusammengestelltes Set mit Pflegehilfsmitteln, welches Ihnen bis an die Haustür geliefert wird. Unser Team berät Sie gern zu den einzelnen Produkten und kümmert sich um alle notwendigen Formalitäten von der Beantragung der Kostenübernahme bis zur Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.